Hau wech?


Die Aufklärung ist kaum ein paar Jahrzehnte her und schon kommt einigen Wissenschaftlern die Erkenntnis, dass Alkohol und Gewalt zusammenhängen könnten.

Auf dem Kontinent, den Erik damals entdeckte, hatten sie vor einem Jahrhundert einen ähnlichen Verdacht. Was sie daraus gemacht haben, war zwar mehr Gewalt, aber das hatte sicher nicht viel mit Schusswaffen zu tun.

Göttingen hat die Erfahrung gemacht, dass ein Alkoholverbot die Gewaltdelikte in der Innenstadt unter ein Drittel gesenkt hat. Klingt doch gut und wurde gleich um ein Jahr verlängert. Verwaltungsrichter in anderen Städten wollten das nicht, unter anderem, weil es die Wirtschaft schädigen könnte, eventuell sogar die, in der sie immer versacken. Was lernen wir daraus? Das Klischee stimmt nicht, es gibt zumindest in Göttingen einen Juristen der kein Alkoholiker ist beziehungsweise für seinen Konsum nicht über Schnapsleichen geht.

Außerdem ist Alkohol Kulturgut und damit gehört auch die Gewalt dazu. Trotzdem gibt es jetzt Plakatkampanien, die darauf hinweisen, dass ein Drittel aller Körperverletzungen im Suff passieren. Was sagt ein krampfhaft Cool-Wirken-Wollender dazu? Zwei Drittel nicht, dann also lieber zechen. Wer eine Ausrede braucht, kann gerne die nehmen. Irgendwann hat er sich dumm genug gesoffen, um sie auch zu glauben.

Dabei sollte klar sein, der Alkohol kann nichts dafür, wenn er getrunken wird. Vor langer, langer Zeit waren die Sitten anderes. Warst Du irgendwo im Norden geladen, musstest Du trinken, bis der Hausherr nicht mehr wollte. Das Trinkhorn wurde gefüllt und diese Ständer aus Eisendraht, die man jetzt überall bekommen kann, gab es nicht. Wenn Du die Hände frei haben wolltest, bei so vielen Besoffenen um einen herum eine gute Idee, musstest Du austrinken und konntest erst dann das Horn ablegen. Wir hatten keine Wahl und wer sich daneben benahm, wurde hinterher genauso behandelt wie ein nüchterner Vollidiot.

Heute sieht das anders aus. Jemand, der nicht gewalttätig sein will, dies aber durch den Alkohol wird, kann den weglassen. Keiner wird zum Trinken gezwungen. Es muss wieder an den Juristen liegen, dass ein hoher Promillewert als Ausrede gilt und nicht als fahrlässige oder gar vorsätzliche Handlung die Gewalt begünstigt.

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